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GPSR für Kosmetik & Körperpflege.
Cremes. Shampoos. Deos. Alle betroffen.

Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gilt für jedes Kosmetikprodukt, das online an Verbraucher verkauft wird. Zusätzlich greift die EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009. Auf jeder Produktseite müssen 4 Pflichtangaben stehen.

Stand: März 2026

Teil unserer Wissensreihe zur GPSR (EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988).

Warum Kosmetik & Körperpflege betroffen sind

Vier Pflichtangaben. Auf jeder Seite.

1

Herstellername

z.B. „L'Oréal Deutschland GmbH“

2

Postanschrift

Vollständige Adresse des Herstellers

3

E-Mail-Adresse

Kontakt-E-Mail: ein Kontaktformular allein reicht nicht

4

Produktidentifikation + Bild

Produktname, Artikelnummer, EAN + Produktbild

5

Sicherheitshinweise

z.B. „Nicht in die Augen bringen. Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.“

6

Rückverfolgbarkeit

Chargennummer (bei Kosmetik besonders wichtig für Rückrufe)

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Die Pflicht gilt. Die Seiten erfüllen sie nicht.

Strafen ▾

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Kosmetik & Körperpflege & GPSR im Detail

Kosmetikverordnung und GPSR

Die EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 regelt Inhaltsstoffe, Sicherheitsbewertungen, Kennzeichnung und die verantwortliche Person für Kosmetikprodukte. Die GPSR ergänzt diese produktspezifische Verordnung um allgemeine Informationspflichten im Online-Handel. Beide müssen gleichzeitig eingehalten werden. Besonders relevant: Chargennummern auf Kosmetikprodukten ermöglichen im Rückruffall die schnelle Identifikation betroffener Chargen. Diese müssen auch auf der Online-Produktseite sichtbar sein.

Was es kostet, wenn es fehlt.

Quellen und Rechtsgrundlagen
Verordnung (EU) 2023/988: Volltext auf EUR-Lex ↗
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG): gesetze-im-internet.de ↗
EU Safety Gate ↗
EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 ↗

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