Die Checkliste: 4 Pflichtangaben
Öffnen Sie eine beliebige Produktseite bei einem Ihrer Online-Händler und prüfen Sie diese 4 Pflichtangaben nach Artikel 19 GPSR. Fehlt eine, ist die Seite nicht konform.
Herstellername
Name, registrierter Handelsname oder eingetragene Marke des Herstellers. Nicht „Anbieter" oder allgemeine Marken-URL.
Hersteller-Adresse
Vollständige Postanschrift im EU-Raum (Straße, PLZ, Stadt, Land). Nicht nur das Land, kein Postfach ohne ladungsfähige Adresse.
Elektronische Kontaktdaten
E-Mail-Adresse oder Online-Kontaktformular des Herstellers. Keine allgemeine Support-URL, kein Live-Chat ohne dauerhafte Erreichbarkeit.
Sicherheitshinweise
Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in der Landessprache des Zielmarktes. Alle für das Produkt einschlägigen Warn- und Gebrauchshinweise, nicht nur ein pauschaler Satz.
Das passt dazu.
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Verordnung (EU) 2023/988: Volltext auf EUR-Lex ↗
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG): gesetze-im-internet.de ↗
EU Safety Gate: Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte ↗
Verordnung (EU) 2019/1020: Marktüberwachung ↗
Zum Weiterlesen.
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