Für Websites ohne Online-Shop

Auch ohne Shop hat Ihre Website Pflichten.

Coaches, Berater, Dienstleister, Agenturen: Wer online sichtbar ist, braucht rechtssichere Pflichtseiten. Fehlen sie, drohen Abmahnungen. EU ListingShield prüft Ihre Website und macht das Ergebnis als Vertrauenssiegel sichtbar.

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Warum das auch Sie betrifft

Eine Website muss nichts verkaufen, um rechtliche Pflichten auszulösen. Sobald sie geschäftsmäßig ist und online erreichbar, greifen mehrere Gesetze gleichzeitig. Genau diese Basis-Pflichten werden am häufigsten abgemahnt.

§ 5 DDG

Impressum

Jede geschäftsmäßige Website braucht ein vollständiges Impressum. Fehlt es oder ist es unvollständig, ist das einer der häufigsten Abmahngründe überhaupt.

Art. 13 DSGVO

Datenschutzerklärung

Sobald Sie Daten verarbeiten, über ein Kontaktformular, einen Newsletter, Web-Analyse oder eingebundene Schriftarten, ist eine Datenschutzerklärung Pflicht.

§ 25 TTDSG

Cookies und Tracking

Analyse- und Marketing-Cookies dürfen erst nach aktiver Einwilligung gesetzt werden. Ein fehlender oder falscher Cookie-Banner ist ein bekanntes Risiko.

DSGVO

Externe Inhalte

Dynamisch nachgeladene Schriftarten, Karten oder Videos übertragen Besucherdaten oft ohne Einwilligung. Diese Konstellation hat eine eigene Abmahnwelle ausgelöst.

Gemacht für Websites, die beraten statt verkaufen

Wenn Sie online sichtbar sind, aber keinen Shop betreiben, sind Sie hier richtig.

Coaches und Trainer Berater und Dienstleister Agenturen und Freelancer Selbstständige und Praxen Vereine und Verbände Landing- und Kampagnenseiten

Was EU ListingShield für Sie prüft

Der kostenlose Scan sieht sich Ihre Website an und prüft, ob Ihre rechtlichen Pflichtseiten vorhanden und erreichbar sind: Impressum und Datenschutzerklärung. Sie bekommen ein klares Ergebnis, wo etwas fehlt, und ein sichtbares Siegel, wenn alles vorhanden ist.

Kein Shop, keine GPSR-Produktpflichten

Die GPSR-Produktpflichten betreffen nur den Verkauf von Waren. Als reine Info- oder Marketing-Website brauchen Sie diese Angaben nicht. Die Basis-Pflichten Impressum und Datenschutz gelten für Sie trotzdem, und genau darauf schauen wir.

Häufige Fragen

Braucht eine Website ohne Online-Shop ein Impressum?

Ja. Jede geschäftsmäßige Website braucht nach § 5 DDG ein vollständiges Impressum. Das gilt auch für Coaches, Berater und reine Info-Seiten.

Gilt die DSGVO auch für kleine Websites?

Ja. Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, etwa über ein Kontaktformular oder Web-Analyse, ist eine Datenschutzerklärung nach Artikel 13 DSGVO Pflicht.

Gilt GPSR auch für Websites ohne Verkauf?

Nein. Die GPSR-Produktpflichten greifen nur beim Verkauf von Produkten. Impressum und Datenschutz brauchen Sie aber trotzdem.

Ist Ihre Website rechtssicher? Finden Sie es heraus.

Der Scan prüft Ihre Pflichtseiten in wenigen Sekunden und zeigt Ihnen, wo Handlungsbedarf besteht.

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