Warum das auch Sie betrifft
Eine Website muss nichts verkaufen, um rechtliche Pflichten auszulösen. Sobald sie geschäftsmäßig ist und online erreichbar, greifen mehrere Gesetze gleichzeitig. Genau diese Basis-Pflichten werden am häufigsten abgemahnt.
Impressum
Jede geschäftsmäßige Website braucht ein vollständiges Impressum. Fehlt es oder ist es unvollständig, ist das einer der häufigsten Abmahngründe überhaupt.
Datenschutzerklärung
Sobald Sie Daten verarbeiten, über ein Kontaktformular, einen Newsletter, Web-Analyse oder eingebundene Schriftarten, ist eine Datenschutzerklärung Pflicht.
Cookies und Tracking
Analyse- und Marketing-Cookies dürfen erst nach aktiver Einwilligung gesetzt werden. Ein fehlender oder falscher Cookie-Banner ist ein bekanntes Risiko.
Externe Inhalte
Dynamisch nachgeladene Schriftarten, Karten oder Videos übertragen Besucherdaten oft ohne Einwilligung. Diese Konstellation hat eine eigene Abmahnwelle ausgelöst.
Gemacht für Websites, die beraten statt verkaufen
Wenn Sie online sichtbar sind, aber keinen Shop betreiben, sind Sie hier richtig.
Was EU ListingShield für Sie prüft
Der kostenlose Scan sieht sich Ihre Website an und prüft, ob Ihre rechtlichen Pflichtseiten vorhanden und erreichbar sind: Impressum und Datenschutzerklärung. Sie bekommen ein klares Ergebnis, wo etwas fehlt, und ein sichtbares Siegel, wenn alles vorhanden ist.
Kein Shop, keine GPSR-Produktpflichten
Die GPSR-Produktpflichten betreffen nur den Verkauf von Waren. Als reine Info- oder Marketing-Website brauchen Sie diese Angaben nicht. Die Basis-Pflichten Impressum und Datenschutz gelten für Sie trotzdem, und genau darauf schauen wir.
Häufige Fragen
Braucht eine Website ohne Online-Shop ein Impressum?
Ja. Jede geschäftsmäßige Website braucht nach § 5 DDG ein vollständiges Impressum. Das gilt auch für Coaches, Berater und reine Info-Seiten.
Gilt die DSGVO auch für kleine Websites?
Ja. Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, etwa über ein Kontaktformular oder Web-Analyse, ist eine Datenschutzerklärung nach Artikel 13 DSGVO Pflicht.
Gilt GPSR auch für Websites ohne Verkauf?
Nein. Die GPSR-Produktpflichten greifen nur beim Verkauf von Produkten. Impressum und Datenschutz brauchen Sie aber trotzdem.
Ist Ihre Website rechtssicher? Finden Sie es heraus.
Der Scan prüft Ihre Pflichtseiten in wenigen Sekunden und zeigt Ihnen, wo Handlungsbedarf besteht.
Website jetzt prüfenDiese Seite bietet eine allgemeine Orientierung zu typischen Website-Pflichten und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel lassen Sie Ihre konkreten Pflichten anwaltlich prüfen.