GPSR
Die EU-Produktsicherheitsverordnung. Seit 13. Dezember 2024 unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedstaaten geltend. Ersetzt die alte Richtlinie 2001/95/EG. Erfasst alle Non-Food-Verbraucherprodukte, einschliesslich gebrauchter und reparierter Waren. Mehr zur GPSR
Artikel 19 GPSR
Definiert vier Datenpunkte, die auf jeder Online-Produktseite sichtbar sein müssen: Herstellerangaben, EU-Verantwortliche Person (bei Nicht-EU-Herstellern), Produktidentifikation und Warnhinweise. Fehlt einer, droht URL-Sperre durch Marktplatzalgorithmen. Artikel 19 im Detail
ProdSG
Nationales deutsches Begleitgesetz zur GPSR. Regelt die Marktüberwachung und Bussgeldrahmen in Deutschland. 2026er Novelle: bis zu 100.000 EUR pro Verstoss. ProdSG 2026: Bussgelder
Hersteller
Jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder herstellen lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke vermarktet. Trägt die primäre Verantwortung für Produktsicherheit und Compliance, einschliesslich der Pflichtangaben auf allen Vertriebskanälen.
Importeur
Jede in der EU ansässige Person, die ein Produkt aus einem Drittland in der EU in Verkehr bringt. Hat ergänzende Pflichten gegenüber dem Hersteller, insbesondere die Sicherstellung der GPSR-Konformität vor Marktzugang.
Händler
Jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt vertreibt, ohne Hersteller oder Importeur zu sein. Verantwortlich für die korrekte Anzeige der GPSR-Pflichtangaben auf der eigenen Verkaufsplattform. GPSR für Händler
Online-Marktplatz
Plattform, die Drittanbieter und Verbraucher zusammenführt. Eigenständige Pflichten unter Artikel 22 GPSR. Muss sich beim EU Safety Gate Portal registrieren und Pflichtangaben technisch durchsetzen. GPSR für Marktplätze
EU-Verantwortliche Person
Bei Herstellern ausserhalb der EU obligatorisch. Muss eine natürliche oder juristische Person in der EU benennen, die als Kontaktstelle gegenüber Behörden dient. Name und Adresse sind auf jeder Online-Produktseite anzugeben.
CE-Kennzeichnung
Konformitätszeichen, das die Einhaltung produktspezifischer EU-Richtlinien (z.B. Maschinenverordnung, Niederspannungsrichtlinie) bescheinigt. Die GPSR gilt unabhängig davon ergänzend, insbesondere die Pflichtangaben nach Artikel 19.
Konformitätserklärung
Schriftliche Erklärung des Herstellers, dass das Produkt allen geltenden EU-Anforderungen entspricht. Muss zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen verfügbar gehalten werden und Behörden auf Anforderung vorgelegt werden.
Risikoanalyse
Systematische Bewertung der vom Produkt ausgehenden Gefahren für Verbraucher unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen. Grundlage für Sicherheitsdesign, Warnhinweise und gegebenenfalls Rückrufentscheidungen.
Rückverfolgbarkeit
Fähigkeit, ein einzelnes Produkt oder eine Produktcharge entlang der Lieferkette zu identifizieren. Mindestens durch Charge, Modell und Datum. Voraussetzung für wirksame Rückrufaktionen und Behördenmeldungen.
Warnhinweis
Standardisierter Hinweis auf Produktrisiken in der Sprache des Verbrauchers. Bei elektronischen, Kinder- und chemischen Produkten besonders streng geregelt. Muss am Online-Point-of-Sale sichtbar sein, nicht nur in der Bedienungsanleitung.
Produktrückruf
Massnahme zur Rücknahme bereits an Verbraucher abgegebener Produkte. Pflicht unter Artikel 18 GPSR bei festgestellten Risiken. Muss wirksam, mehrsprachig und behördenmeldepflichtig durchgeführt werden. Produktrückruf-Modul
Korrekturmassnahme
Sammelbegriff für alle Massnahmen, die Hersteller, Importeure oder Händler ergreifen, um ein Risiko einzudämmen: Stopp des Verkaufs, Information der Verbraucher, Austausch, Reparatur, Rückruf oder Vernichtung.
BAuA
Deutsche Behörde für die Marktüberwachung im Konsumguterbereich. Zentrale Meldestelle für Sicherheitsvorfälle, Rückrufe und Konformitätsverstöße. Schnittstelle zum EU Safety Gate.
EU Safety Gate
Schnellwarnsystem der EU-Kommission für gefährliche Non-Food-Produkte. Meldungen aus allen Mitgliedstaaten landen öffentlich einsehbar in einer Datenbank. Wichtigste Quelle für behördliche Rückrufpraxis.
Charge
Produktionseinheit, die unter identischen Bedingungen gefertigt wurde. Eindeutige Kennzeichnung erlaubt zielgerichteten Rückruf nur betroffener Produkte statt der gesamten Modellreihe.
SKU
Eindeutige interne Artikelnummer des Herstellers oder Händlers. Identifiziert eine bestimmte Produktvariante (Größe, Farbe, Konfiguration). Wesentlicher Schlüssel für GPSR-Datenausspielung an Händler-PDPs.
EAN / GTIN
Globaler standardisierter Strichcode (13 Ziffern) für Konsumguter. Wird häufig als Pflichtangabe für die Produktidentifikation nach Artikel 19 GPSR akzeptiert.
PDP
Einzelne Online-Produktseite mit allen Detailinformationen, Bildern und Kaufoptionen. Im GPSR-Kontext der relevante Sichtbarkeitspunkt für alle Pflichtangaben nach Artikel 19.
PIM
Software zur internen Verwaltung von Produktstammdaten. Liefert technische Spezifikationen und Marketing-Texte an Vertriebskanäle. Im Unterschied zu ListingShield ohne Compliance-Audit-Trail und ohne externe Auslieferung an Händler-PDPs. Vergleich: ListingShield vs PIM
Paragraph 43 GmbHG
Geschäftsführer einer GmbH haften persönlich für Sorgfaltspflichtverletzungen. Im GPSR-Kontext: Wer unzureichende Compliance-Strukturen toleriert, riskiert persönliche Haftung für Bussgelder und Schadenersatz.
Fernabsatz
Vertrieb von Produkten über elektronische Kanäle, Versandkataloge oder Telefon ohne physische Anwesenheit von Käufer und Verkäufer. Artikel 19 GPSR adressiert spezifisch diese Vertriebsform.
Audit-Trail
Lückenlose chronologische Aufzeichnung aller relevanten Vorgänge: Wer hat wann welche Daten geändert, ausgespielt, abgerufen oder einen Rückruf ausgelöst. Dient als Compliance-Nachweis gegenüber Behörden, Versicherern und der eigenen Geschäftsführung.