Artikel 19 der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) verlangt 4 Pflichtangaben auf jeder Online-Produktseite: Herstellername, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Produktidentifikation mit Bild, Sicherheitshinweise in der Landessprache und Rückverfolgbarkeitsdaten. Diese Angaben müssen auf jeder Seite sichtbar sein, bei Herstellern und Händlern gleichermaßen.
Die vier Angaben. Im Detail.
Das passt dazu.
GPSR einfach erklärt (Themenseite) Artikel 19: Pflichtangaben ProdSG 2026: Bußgelder Verordnung (EU) 2023/988 GPSR vs ProdSG GPSR-Ausnahmen Artikel 19: Pflichtangaben ProdSG 2026: Bußgelder GPSR für HerstellerEin Scan. Dann wissen Sie es.
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