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Welche Produkte sind von der GPSR ausgenommen?

Stand: April 2026

Teil unserer Wissensreihe zur GPSR (EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988).

Ausgenommen sind: Arzneimittel, Lebensmittel, Futtermittel, lebende Pflanzen und Tiere, tierische Nebenprodukte, Pflanzenschutzmittel, Luftfahrzeuge (Verordnung 2018/1139) und Produkte, die ausschließlich für gewerbliche Nutzung bestimmt sind und nicht über Verbraucherkanäle vertrieben werden.

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Vollständige Ausnahmeliste nach Artikel 2

Quellen und Rechtsgrundlagen
Verordnung (EU) 2023/988 — EUR-Lex
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

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