Ausgenommen sind: Arzneimittel, Lebensmittel, Futtermittel, lebende Pflanzen und Tiere, tierische Nebenprodukte, Pflanzenschutzmittel, Luftfahrzeuge (Verordnung 2018/1139) und Produkte, die ausschließlich für gewerbliche Nutzung bestimmt sind und nicht über Verbraucherkanäle vertrieben werden.
Vollständige Ausnahmeliste nach Artikel 2
Das passt dazu.
GPSR einfach erklärt (Themenseite) Artikel 19: Pflichtangaben ProdSG 2026: Bußgelder Verordnung (EU) 2023/988 GPSR vs ProdSG GPSR und CE-Kennzeichnung Artikel 19: Pflichtangaben ProdSG 2026: Bußgelder GPSR für HerstellerEin Scan. Dann wissen Sie es.
Konto erstellen. Snippet einbauen. Fertig in unter 5 Minuten.
Jetzt kostenlos starten