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GPSR-Compliance-Studie
Februar 2026: 0 von 5 Händlern konform

Wir haben die Produktseiten von 5 großen deutschen Online-Händlern auf Artikel-19-Konformität geprüft. Das Ergebnis: Keine einzige Produktseite erfüllt alle Pflichtangaben. Das Problem ist systemisch.

Veröffentlicht: Februar 2026 | Wird regelmäßig aktualisiert

Teil unserer Wissensreihe zur GPSR (EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988).
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Hintergrund und Fragestellung

Methodik

Ergebnisse im Detail

aliva.de apotal.de mediherz ipill.de

Was fehlt und warum?

Postanschrift des Herstellers: bei 100% fehlend

Keine einzige der 5 geprüften Produktseiten zeigt die Postanschrift des Herstellers. Die Händler zeigen lediglich den Firmennamen als Herstellerangabe, aber ohne Adresse.

Elektronische Kontaktadresse: bei 100% fehlend

Keine der Seiten zeigt eine E-Mail-Adresse oder einen Link zum Kontaktformular des Herstellers. Artikel 19 verlangt eine „elektronische Adresse, die eine direkte Kommunikation ermöglicht“.

Produktidentifikation: bei 100% unvollständig

Alle 5 Händler zeigen die PZN (Pharmazentralnummer). Die PZN ist jedoch ein deutsches Apotheken-Identifikationssystem, kein Typ-, Chargen- oder Seriennummer-Identifikator im Sinne der GPSR.

Sicherheitshinweise: bei 100% unvollständig

Die meisten Seiten zeigen Anwendungshinweise und den Vermerk „Dies ist ein Medizinprodukt.“ Strukturierte Sicherheitshinweise (Kontraindikationen, Lagerbedingungen, Alterseinschränkungen) fehlen oder sind nur als PDF-Beipackzettel verfügbar, nicht direkt auf der Produktseite.

Warum ist das Problem systemisch?

Die geprüften Händler sind keine Amateure. Es handelt sich um lizenzierte Versandapotheken, die einer strengen Regulierung unterliegen. Wenn selbst diese professionellen Händler die Anforderungen nicht erfüllen, ist davon auszugehen, dass das Problem flächendeckend besteht.

Große Konsumgüterhersteller haben Tausende von Online-Händlern in der EU. Jede einzelne Produktseite bei jedem einzelnen Händler muss Artikel 19 erfüllen. Das skaliert nicht manuell.

Was bedeutet das für Hersteller?

Die Verantwortung liegt bei beiden Seiten. Der Händler muss die Informationen anzeigen. Der Hersteller muss sie bereitstellen. Wenn der Hersteller die Daten nicht in einem strukturierten, automatisiert auswertbaren Format liefert, können die Händler sie nicht anzeigen.

Ausblick: Folgestudien

Diese Studie wird regelmäßig aktualisiert und erweitert. Geplant sind:

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