Hintergrund und Fragestellung
Methodik
Ergebnisse im Detail
| aliva.de | apotal.de | mediherz | ipill.de | ||
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Was fehlt und warum?
Postanschrift des Herstellers: bei 100% fehlend
Keine einzige der 5 geprüften Produktseiten zeigt die Postanschrift des Herstellers. Die Händler zeigen lediglich den Firmennamen als Herstellerangabe, aber ohne Adresse.
Elektronische Kontaktadresse: bei 100% fehlend
Keine der Seiten zeigt eine E-Mail-Adresse oder einen Link zum Kontaktformular des Herstellers. Artikel 19 verlangt eine „elektronische Adresse, die eine direkte Kommunikation ermöglicht“.
Produktidentifikation: bei 100% unvollständig
Alle 5 Händler zeigen die PZN (Pharmazentralnummer). Die PZN ist jedoch ein deutsches Apotheken-Identifikationssystem, kein Typ-, Chargen- oder Seriennummer-Identifikator im Sinne der GPSR.
Sicherheitshinweise: bei 100% unvollständig
Die meisten Seiten zeigen Anwendungshinweise und den Vermerk „Dies ist ein Medizinprodukt.“ Strukturierte Sicherheitshinweise (Kontraindikationen, Lagerbedingungen, Alterseinschränkungen) fehlen oder sind nur als PDF-Beipackzettel verfügbar, nicht direkt auf der Produktseite.
Warum ist das Problem systemisch?
Die geprüften Händler sind keine Amateure. Es handelt sich um lizenzierte Versandapotheken, die einer strengen Regulierung unterliegen. Wenn selbst diese professionellen Händler die Anforderungen nicht erfüllen, ist davon auszugehen, dass das Problem flächendeckend besteht.
Große Konsumgüterhersteller haben Tausende von Online-Händlern in der EU. Jede einzelne Produktseite bei jedem einzelnen Händler muss Artikel 19 erfüllen. Das skaliert nicht manuell.
Was bedeutet das für Hersteller?
Die Verantwortung liegt bei beiden Seiten. Der Händler muss die Informationen anzeigen. Der Hersteller muss sie bereitstellen. Wenn der Hersteller die Daten nicht in einem strukturierten, automatisiert auswertbaren Format liefert, können die Händler sie nicht anzeigen.
Ausblick: Folgestudien
Diese Studie wird regelmäßig aktualisiert und erweitert. Geplant sind:
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