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GPSR für Spielzeug.
Puppen. Bauklötze. Brettspiele. Alle betroffen.

Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gilt für jedes Spielzeug, das online an Verbraucher verkauft wird. Zusätzlich greift die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG. Auf jeder Produktseite müssen 4 Pflichtangaben stehen.

Stand: März 2026

Teil unserer Wissensreihe zur GPSR (EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988).

Warum Spielzeug betroffen sind

Die 4 Pflichtangaben

1

Herstellername

z.B. „LEGO System A/S“ oder „Playmobil / geobra Brandstätter“

2

Postanschrift

Vollständige Adresse des Herstellers

3

E-Mail-Adresse

Kontakt-E-Mail des Herstellers

4

Produktidentifikation + Bild

Artikelnummer, EAN/GTIN, Altersangabe + Produktbild

5

Sicherheitshinweise

z.B. „Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren. Erstickungsgefahr durch Kleinteile.“

6

Rückverfolgbarkeit

Chargen- oder Seriennummer

Kostenlosen GPSR-Check starten

Die meisten Online-Produktseiten sind nicht konform

Strafen ▾

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Spielzeug & GPSR im Detail

Spielzeugrichtlinie und GPSR

Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG regelt umfassend die Sicherheit von Spielzeug — mechanische und physikalische Eigenschaften, Entflammbarkeit, chemische Zusammensetzung, elektrische Sicherheit und Hygiene. CE-Kennzeichnung ist Pflicht. Die GPSR ergänzt diese Richtlinie um allgemeine Online-Informationspflichten. Besonders relevant für Spielzeug: Altershinweise und Erstickungsgefahr-Warnungen müssen in der Landessprache des Zielmarktes auf der Produktseite angezeigt werden — nicht nur auf der Verpackung.

Beispiel: Holzspielzeug ab 3 Jahren auf einer Händler-PDP

Was uns bei Spielzeug am häufigsten fehlt: die Altersempfehlung in der Landessprache, die Erstickungsgefahr-Warnung als Klartext (nicht nur als Piktogramm), die Nummer des EN-71-Konformitätsnachweises sowie die EU-Verantwortliche Person für importierte Marken. Konkretes Bild aus einem Audit:

Vorher (Händler-PDP)

Greiflöwe „LION-200" (Holzspielzeug)

  • keine Altersempfehlung sichtbar
  • Erstickungsgefahr nicht in Textform
  • EN 71 Prüfnummer fehlt
  • EU-Verantwortliche Person fehlt
Nachher (mit ListingShield)

Greiflöwe „LION-200" (Holzspielzeug)

  • Altersempfehlung: ab 3 Jahren
  • Warnung: Erstickungsgefahr durch Kleinteile
  • EN 71-1/-2/-3 geprüft, Zertifikat 2025-04711
  • EU-Verantwortliche Person genannt

Bußgelder und Risiken

Quellen und Rechtsgrundlagen
Verordnung (EU) 2023/988 — Volltext auf EUR-Lex ↗
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) — gesetze-im-internet.de ↗
EU Safety Gate ↗
Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG ↗

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