GPSR für Spielzeug.
Puppen. Bauklötze. Brettspiele. Alle betroffen.
Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gilt für jedes Spielzeug, das online an Verbraucher verkauft wird. Zusätzlich greift die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG. Auf jeder Produktseite müssen 4 Pflichtangaben stehen.
Stand: März 2026
Spielzeug & GPSR im Detail
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Spielzeugrichtlinie und GPSR
Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG regelt umfassend die Sicherheit von Spielzeug — mechanische und physikalische Eigenschaften, Entflammbarkeit, chemische Zusammensetzung, elektrische Sicherheit und Hygiene. CE-Kennzeichnung ist Pflicht. Die GPSR ergänzt diese Richtlinie um allgemeine Online-Informationspflichten. Besonders relevant für Spielzeug: Altershinweise und Erstickungsgefahr-Warnungen müssen in der Landessprache des Zielmarktes auf der Produktseite angezeigt werden — nicht nur auf der Verpackung.
Beispiel: Holzspielzeug ab 3 Jahren auf einer Händler-PDP
Was uns bei Spielzeug am häufigsten fehlt: die Altersempfehlung in der Landessprache, die Erstickungsgefahr-Warnung als Klartext (nicht nur als Piktogramm), die Nummer des EN-71-Konformitätsnachweises sowie die EU-Verantwortliche Person für importierte Marken. Konkretes Bild aus einem Audit:
Vorher (Händler-PDP)
Greiflöwe „LION-200" (Holzspielzeug)
- ✗ keine Altersempfehlung sichtbar
- ✗ Erstickungsgefahr nicht in Textform
- ✗ EN 71 Prüfnummer fehlt
- ✗ EU-Verantwortliche Person fehlt
Nachher (mit ListingShield)
Greiflöwe „LION-200" (Holzspielzeug)
- ✓ Altersempfehlung: ab 3 Jahren
- ✓ Warnung: Erstickungsgefahr durch Kleinteile
- ✓ EN 71-1/-2/-3 geprüft, Zertifikat 2025-04711
- ✓ EU-Verantwortliche Person genannt
Bußgelder und Risiken
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