GPSR für Haushaltsgeräte.
Staubsauger. Mixer. Kaffeemaschinen. Alle betroffen.
Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gilt für jedes Haushaltsgerät, das online an Verbraucher verkauft wird. Zusätzlich greifen die Niederspannungsrichtlinie und die EMV-Richtlinie. Auf jeder Produktseite müssen 4 Pflichtangaben stehen.
Stand: März 2026
Haushaltsgeräte & GPSR im Detail
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Niederspannungsrichtlinie, EMV und GPSR
Elektrische Haushaltsgeräte unterliegen der Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) für elektrische Sicherheit und der EMV-Richtlinie (2014/30/EU) für elektromagnetische Verträglichkeit. CE-Kennzeichnung ist Pflicht. Die GPSR gilt ergänzend und verlangt die 4 Pflichtangaben auf jeder Online-Produktseite. Besonders bei großen Herstellern mit Hunderten von Händlern ist die zentrale Bereitstellung der GPSR-Daten eine Herausforderung.
Beispiel: Stabmixer auf einer Händler-PDP
Was uns bei Haushaltsgeräten am häufigsten fehlt: die Schutzklasse (I, II oder III), der genaue Normenhinweis EN 60335-1 plus produktspezifischer Teil 2, die WEEE-Registriernummer und die Angabe zur Reparierbarkeit. Konkretes Bild aus einem Audit:
Vorher (Händler-PDP)
Stabmixer „MIX-450" (450 W)
- ✗ Schutzklasse fehlt
- ✗ Normenhinweis EN 60335 fehlt
- ✗ WEEE-Reg-Nr. fehlt
- ✗ EU-Verantwortliche Person fehlt
Nachher (mit ListingShield)
Stabmixer „MIX-450" (450 W)
- ✓ Schutzklasse II, doppelte Isolierung
- ✓ EN 60335-1 und EN 60335-2-14
- ✓ WEEE-Reg-Nr. DE 47 110 023
- ✓ EU-Verantwortliche Person genannt
Direkter Zugriff auf die offizielle EU-Energielabel-Datenbank (EPREL)
ListingShield arbeitet mit den offiziellen Energiedaten aus dem EU-Register EPREL. Die dort hinterlegte Energieeffizienzklasse ist die maßgebliche Quelle und wird direkt abgeglichen — nicht geschätzt.
Bußgelder und Risiken
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