GPSR für Haushaltsgeräte.
Staubsauger. Mixer. Kaffeemaschinen. Alle betroffen.
Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gilt für jedes Haushaltsgerät, das online an Verbraucher verkauft wird. Zusätzlich greifen die Niederspannungsrichtlinie und die EMV-Richtlinie. Auf jeder Produktseite müssen 4 Pflichtangaben stehen.
Stand: März 2026
Haushaltsgeräte & GPSR im Detail
↓
Niederspannungsrichtlinie, EMV und GPSR
Elektrische Haushaltsgeräte unterliegen der Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) für elektrische Sicherheit und der EMV-Richtlinie (2014/30/EU) für elektromagnetische Verträglichkeit. CE-Kennzeichnung ist Pflicht. Die GPSR gilt ergänzend und verlangt die 4 Pflichtangaben auf jeder Online-Produktseite. Besonders bei großen Herstellern mit Hunderten von Händlern ist die zentrale Bereitstellung der GPSR-Daten eine Herausforderung.
Beispiel: Stabmixer auf einer Händler-PDP
Was uns bei Haushaltsgeräten am häufigsten fehlt: die Schutzklasse (I, II oder III), der genaue Normenhinweis EN 60335-1 plus produktspezifischer Teil 2, die WEEE-Registriernummer und die Angabe zur Reparierbarkeit. Konkretes Bild aus einem Audit:
Vorher (Händler-PDP)
Stabmixer „MIX-450" (450 W)
- ✗ Schutzklasse fehlt
- ✗ Normenhinweis EN 60335 fehlt
- ✗ WEEE-Reg-Nr. fehlt
- ✗ EU-Verantwortliche Person fehlt
Nachher (mit EU ListingShield)
Stabmixer „MIX-450" (450 W)
- ✓ Schutzklasse II, doppelte Isolierung
- ✓ EN 60335-1 und EN 60335-2-14
- ✓ WEEE-Reg-Nr. DE 47 110 023
- ✓ EU-Verantwortliche Person genannt
Direkter Zugriff auf die offizielle EU-Energielabel-Datenbank (EPREL)
EU ListingShield arbeitet mit den offiziellen Energiedaten aus dem EU-Register EPREL. Die dort hinterlegte Energieeffizienzklasse ist die maßgebliche Quelle und wird direkt abgeglichen, nicht geschätzt.
Was es kostet, wenn es fehlt.
Ein Scan. Dann wissen Sie es.
Konto erstellen. Snippet einbauen. Fertig in unter 5 Minuten.
Jetzt kostenlos starten