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GPSR für Unterhaltungselektronik.
Fernseher. Kopfhörer. Lautsprecher. Alle betroffen.

Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gilt für jedes Elektronikprodukt, das online an Verbraucher verkauft wird. Auf jeder Produktseite müssen 4 Pflichtangaben stehen. Fehlen sie, drohen Bußgelder bis €10.000 pro Verstoß.

Stand: März 2026

Teil unserer Wissensreihe zur GPSR (EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988).

Warum Unterhaltungselektronik betroffen sind

Die 4 Pflichtangaben

1

Herstellername

z.B. „Samsung Electronics GmbH“ oder „Sony Europe B.V.“

2

Postanschrift

Vollständige Adresse des Herstellers

3

E-Mail-Adresse

Kontakt-E-Mail des Herstellers

4

Produktidentifikation + Bild

Modellnummer, EAN/GTIN + Produktbild

5

Sicherheitshinweise

z.B. „Nicht der Feuchtigkeit aussetzen. Akku nicht öffnen oder kurzschließen.“

6

Rückverfolgbarkeit

Seriennummer oder Chargennummer

Kostenlosen GPSR-Check starten

Die meisten Online-Produktseiten sind nicht konform

Strafen ▾

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Unterhaltungselektronik & GPSR im Detail

Funkanlagenrichtlinie, EMV und GPSR

Unterhaltungselektronik mit Funkmodulen (Bluetooth, WLAN) unterliegt zusätzlich der Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU (RED). CE-Kennzeichnung ist Pflicht. Die GPSR verlangt darüber hinaus die 4 Pflichtangaben nach Artikel 19 auf jeder Online-Produktseite — unabhängig davon, ob das Produkt CE-gekennzeichnet ist.

Beispiel: Bluetooth-Lautsprecher auf einer Händler-PDP

Was uns bei Unterhaltungselektronik am häufigsten fehlt: die WEEE-Registriernummer, die Angabe der RoHS-Konformität, bei drahtlosen Geräten die Bezugnahme auf die Funkanlagenrichtlinie (RED 2014/53/EU) sowie der genaue Frequenzbereich und die maximale Sendeleistung. Konkretes Bild aus einem Audit:

Vorher (Händler-PDP)

Bluetooth-Lautsprecher „BTSP-Pro"

  • WEEE-Reg-Nr. fehlt
  • RoHS-Konformität nicht erwähnt
  • RED-Konformität fehlt (Funkanlage)
  • EU-Verantwortliche Person fehlt
Nachher (mit ListingShield)

Bluetooth-Lautsprecher „BTSP-Pro"

  • WEEE-Reg-Nr. DE 88 211 432
  • RoHS 2011/65/EU konform
  • RED 2014/53/EU · 2.4 GHz · ≤100 mW
  • EU-Verantwortliche Person genannt

Fernseher und andere elektronische Displays tragen ein EU-Energielabel nach Verordnung (EU) 2017/1369.

Direkter Zugriff auf die offizielle EU-Energielabel-Datenbank (EPREL)

ListingShield arbeitet mit den offiziellen Energiedaten aus dem EU-Register EPREL. Die dort hinterlegte Energieeffizienzklasse ist die maßgebliche Quelle und wird direkt abgeglichen — nicht geschätzt.

Bußgelder und Risiken

Quellen und Rechtsgrundlagen
Verordnung (EU) 2023/988 — Volltext auf EUR-Lex ↗
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) — gesetze-im-internet.de ↗
EU Safety Gate ↗
Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU ↗

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