GPSR für Unterhaltungselektronik.
Fernseher. Kopfhörer. Lautsprecher. Alle betroffen.
Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gilt für jedes Elektronikprodukt, das online an Verbraucher verkauft wird. Auf jeder Produktseite müssen 4 Pflichtangaben stehen. Fehlen sie, drohen Bußgelder bis €10.000 pro Verstoß.
Stand: März 2026
Unterhaltungselektronik & GPSR im Detail
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Funkanlagenrichtlinie, EMV und GPSR
Unterhaltungselektronik mit Funkmodulen (Bluetooth, WLAN) unterliegt zusätzlich der Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU (RED). CE-Kennzeichnung ist Pflicht. Die GPSR verlangt darüber hinaus die 4 Pflichtangaben nach Artikel 19 auf jeder Online-Produktseite — unabhängig davon, ob das Produkt CE-gekennzeichnet ist.
Beispiel: Bluetooth-Lautsprecher auf einer Händler-PDP
Was uns bei Unterhaltungselektronik am häufigsten fehlt: die WEEE-Registriernummer, die Angabe der RoHS-Konformität, bei drahtlosen Geräten die Bezugnahme auf die Funkanlagenrichtlinie (RED 2014/53/EU) sowie der genaue Frequenzbereich und die maximale Sendeleistung. Konkretes Bild aus einem Audit:
Vorher (Händler-PDP)
Bluetooth-Lautsprecher „BTSP-Pro"
- ✗ WEEE-Reg-Nr. fehlt
- ✗ RoHS-Konformität nicht erwähnt
- ✗ RED-Konformität fehlt (Funkanlage)
- ✗ EU-Verantwortliche Person fehlt
Nachher (mit ListingShield)
Bluetooth-Lautsprecher „BTSP-Pro"
- ✓ WEEE-Reg-Nr. DE 88 211 432
- ✓ RoHS 2011/65/EU konform
- ✓ RED 2014/53/EU · 2.4 GHz · ≤100 mW
- ✓ EU-Verantwortliche Person genannt
Fernseher und andere elektronische Displays tragen ein EU-Energielabel nach Verordnung (EU) 2017/1369.
Direkter Zugriff auf die offizielle EU-Energielabel-Datenbank (EPREL)
ListingShield arbeitet mit den offiziellen Energiedaten aus dem EU-Register EPREL. Die dort hinterlegte Energieeffizienzklasse ist die maßgebliche Quelle und wird direkt abgeglichen — nicht geschätzt.
Bußgelder und Risiken
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