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GPSR für Elektrowerkzeuge.
Bohrmaschinen. Winkelschleifer. Sägen. Alle betroffen.

Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gilt für jedes Elektrowerkzeug, das online an Verbraucher verkauft wird. Auf jeder Produktseite — bei jedem Händler — müssen 4 Pflichtangaben stehen. Fehlen sie, drohen Bußgelder bis €10.000 pro Verstoß.

Stand: März 2026

Teil unserer Wissensreihe zur GPSR (EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988).

Warum Elektrowerkzeuge betroffen sind

Die 4 Pflichtangaben für Elektrowerkzeuge

1

Herstellername

z.B. „Bosch Power Tools GmbH“ oder „Makita Corporation“

2

Postanschrift

Vollständige Adresse des Herstellers, nicht nur das Land

3

E-Mail-Adresse

Kontakt-E-Mail — ein Kontaktformular allein reicht nicht

4

Produktidentifikation + Bild

Typ, Modellnummer, EAN/GTIN + Produktfoto

5

Sicherheitshinweise

z.B. „Gehörschutz tragen. Max. Drehzahl: 12.000 U/min.“

6

Rückverfolgbarkeit

Chargen- oder Seriennummer des Geräts

Kostenlosen GPSR-Check starten

Die meisten Online-Produktseiten sind nicht konform

Strafen ▾

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Elektrowerkzeuge & GPSR im Detail

Welche Regelwerke gelten für Elektrowerkzeuge?

Elektrowerkzeuge unterliegen nicht nur der GPSR. Folgende EU-Regelwerke greifen zusätzlich:

Typische Sicherheitshinweise für Elektrowerkzeuge

Die GPSR verlangt, dass Sicherheitshinweise in der Landessprache des Zielmarktes angezeigt werden. Für Elektrowerkzeuge sind das typischerweise:

Gehörschutz tragen. Augenschutz tragen. Schutzhandschuhe verwenden. Nicht in explosionsgefährdeter Umgebung verwenden. Von Kindern fernhalten. Maximale Drehzahl beachten. Vor Wartungsarbeiten Netzstecker ziehen. Beschädigte Kabel sofort ersetzen.

Diese Hinweise müssen für jedes Produkt individuell geprüft und in allen relevanten EU-Sprachen bereitgestellt werden. ListingShield übersetzt Sicherheitshinweise automatisch in alle 24 EU-Sprachen — mit Freigabe durch den Hersteller.

Bußgelder und Risiken

Bei einem Hersteller mit 500 Elektrowerkzeugen bei 200 Händlern sind das potenziell 100.000 einzelne Verstöße. Praktisch wird nicht jeder einzeln geahndet — aber schon eine einzige Abmahnung kann weitreichend formuliert sein und alle Produkte auf allen Plattformen umfassen.

Quellen und Rechtsgrundlagen
Verordnung (EU) 2023/988 — Volltext auf EUR-Lex ↗
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) — gesetze-im-internet.de ↗
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG — EUR-Lex ↗
EU Safety Gate — Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte ↗

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