Beide gelten gleichzeitig. Die GPSR ist eine EU-Verordnung und gilt direkt. Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist das deutsche Umsetzungsgesetz, das die GPSR in nationales Recht integriert. Die ProdSG-Novelle vom Februar 2026 definiert zahlreiche Bußgeldtatbestände für GPSR-Verstöße und regelt die Zuständigkeiten der Marktüberwachungsbehörden.
GPSR + ProdSG = das neue Produktsicherheitsrecht
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