In Deutschland sind die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer zuständig. Jedes Bundesland hat eigene Behörden, typischerweise die Gewerbeämter oder Regierungspräsidien. Koordiniert wird die Überwachung durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Zusätzlich nutzt die EU das Safety Gate Schnellwarnsystem.
Wie funktioniert die Marktüberwachung?
Das passt dazu.
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