In Deutschland sind die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer zuständig. Jedes Bundesland hat eigene Behörden — typischerweise die Gewerbeämter oder Regierungspräsidien. Koordiniert wird die Überwachung durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Zusätzlich nutzt die EU das Safety Gate Schnellwarnsystem.
Wie funktioniert die Marktüberwachung?
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