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GPSR Marktüberwachung Deutschland: wer kontrolliert?

Stand: April 2026

Teil unserer Wissensreihe zur GPSR (EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988).

In Deutschland sind die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer zuständig. Jedes Bundesland hat eigene Behörden, typischerweise die Gewerbeämter oder Regierungspräsidien. Koordiniert wird die Überwachung durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Zusätzlich nutzt die EU das Safety Gate Schnellwarnsystem.

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Wie funktioniert die Marktüberwachung?

Quellen und Rechtsgrundlagen
Verordnung (EU) 2023/988: EUR-Lex
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

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