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GPSR Marktüberwachung Deutschland — wer kontrolliert?

Stand: April 2026

Teil unserer Wissensreihe zur GPSR (EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988).

In Deutschland sind die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer zuständig. Jedes Bundesland hat eigene Behörden — typischerweise die Gewerbeämter oder Regierungspräsidien. Koordiniert wird die Überwachung durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Zusätzlich nutzt die EU das Safety Gate Schnellwarnsystem.

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Wie funktioniert die Marktüberwachung?

Quellen und Rechtsgrundlagen
Verordnung (EU) 2023/988 — EUR-Lex
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

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