Artikel 51 der GPSR enthält eine Übergangsbestimmung für Produkte, die vor dem 13. Dezember 2024 in der EU in Verkehr gebracht wurden. Diese können von bestimmten Anforderungen ausgenommen sein. Die Auslegung ist jedoch umstritten. Juristen sind sich uneinig, ob die Informationspflichten nach Artikel 19 für Altprodukte gelten, die weiterhin online angeboten werden.
Was sagt Artikel 51?
Das passt dazu.
GPSR einfach erklärt (Themenseite) Artikel 19: Pflichtangaben ProdSG 2026: Bußgelder Verordnung (EU) 2023/988 GPSR vs ProdSG GPSR-Ausnahmen Artikel 19: Pflichtangaben ProdSG 2026: Bußgelder GPSR für HerstellerEin Scan. Dann wissen Sie es.
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