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GPSR Sicherheitshinweise — welche Sprache?

Stand: April 2026

Teil unserer Wissensreihe zur GPSR (EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988).

Sicherheitshinweise müssen in der Amtssprache des EU-Mitgliedstaats vorliegen, in dem das Produkt angeboten wird. Für Deutschland: Deutsch. Für Frankreich: Französisch. Für Belgien: Niederländisch, Französisch und Deutsch. Englisch allein reicht in keinem EU-Land (außer Irland und Malta).

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Sprachanforderungen pro Land

Quellen und Rechtsgrundlagen
Verordnung (EU) 2023/988 — EUR-Lex
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

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