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Für Marktplätze

Artikel 22 GPSR: Neue Pflichten für Online-Marktplätze.
Seit Dezember 2024 geltendes Recht.

Die GPSR definiert erstmals eigene Pflichten für Anbieter von Online-Marktplätzen. Registrierung, Kontaktperson, Produktentfernung innerhalb von 2 Tagen. Verstöße kosten bis zu 100.000 €.

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Welche Marktplätze sind betroffen?

Die GPSR unterscheidet nicht nach Größe. Jeder Online-Marktplatz, der Verbraucherprodukte in der EU anbietet, muss Artikel 22 einhalten. Besonders betroffen sind spezialisierte und Nischen-Marktplätze, die typischerweise keine eigene Compliance-Abteilung haben:

Musik & Audio
Sport & Outdoor
Spezial-Elektronik
Garten & Werkzeug
Kosmetik & Pflege
Heim & Wohnen

Warum ListingShield der führende Anbieter ist

ListingShield ist die führende Plattform für GPSR-Compliance im Herstellernetzwerk. Eine Integration, alle Hersteller, alle Produkte. Die Compliance-Daten werden zentral verwaltet, sind immer aktuell und in allen 24 EU-Sprachen verfügbar. Inklusive vollständigem Audit Trail für den Nachweis, welche Daten wann angezeigt wurden.

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