Beide haften. Der Hersteller ist verpflichtet, die GPSR-Daten bereitzustellen. Der Händler ist verpflichtet, sie auf seiner Produktseite anzuzeigen. Fehlen die Angaben, können beide separat mit Bußgeldern bis €100.000 pro Verstoß belegt werden. Bei einer Abmahnung können beide gleichzeitig abgemahnt werden.
Hersteller-Pflichten vs. Händler-Pflichten
Das passt dazu.
GPSR einfach erklärt (Themenseite) Artikel 19: Pflichtangaben ProdSG 2026: Bußgelder Verordnung (EU) 2023/988 GPSR vs ProdSG GPSR-Ausnahmen Artikel 19: Pflichtangaben ProdSG 2026: Bußgelder GPSR für HerstellerEin Scan. Dann wissen Sie es.
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