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Wer haftet bei fehlenden GPSR-Angaben: Hersteller oder Händler?

Stand: April 2026

Teil unserer Wissensreihe zur GPSR (EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988).

Beide haften. Der Hersteller ist verpflichtet, die GPSR-Daten bereitzustellen. Der Händler ist verpflichtet, sie auf seiner Produktseite anzuzeigen. Fehlen die Angaben, können beide separat mit Bußgeldern bis €100.000 pro Verstoß belegt werden. Bei einer Abmahnung können beide gleichzeitig abgemahnt werden.

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Hersteller-Pflichten vs. Händler-Pflichten

Quellen und Rechtsgrundlagen
Verordnung (EU) 2023/988: EUR-Lex
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

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