Ja, wenn der Hersteller nicht in der EU ansässig ist. Die EU-verantwortliche Person nach Artikel 16 GPSR ist der Ansprechpartner für Marktüberwachungsbehörden in der EU. Name, Postanschrift und E-Mail müssen auf jeder Online-Produktseite stehen. Ist der Hersteller in der EU ansässig, entfällt diese Pflicht.
Wer kann EU-verantwortliche Person sein?
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