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Brauche ich eine EU-verantwortliche Person?

Stand: April 2026

Teil unserer Wissensreihe zur GPSR (EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988).

Ja, wenn der Hersteller nicht in der EU ansässig ist. Die EU-verantwortliche Person nach Artikel 16 GPSR ist der Ansprechpartner für Marktüberwachungsbehörden in der EU. Name, Postanschrift und E-Mail müssen auf jeder Online-Produktseite stehen. Ist der Hersteller in der EU ansässig, entfällt diese Pflicht.

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Wer kann EU-verantwortliche Person sein?

Quellen und Rechtsgrundlagen
Verordnung (EU) 2023/988 — EUR-Lex
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

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