Im Online-Handel gelten besondere Anforderungen: Jede Produktseite muss die 4 Pflichtangaben nach Artikel 19 anzeigen. Marktplätze sind nach Artikel 22 zur aktiven Überwachung verpflichtet. Nicht-konforme Listings werden entfernt. Händler und Hersteller haften gleichermaßen.
Besonderheiten des Online-Handels unter der GPSR
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