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Produktsicherheitsverordnung Online-Handel — was muss ich beachten?

Stand: April 2026

Im Online-Handel gelten besondere Anforderungen: Jede Produktseite muss die 4 Pflichtangaben nach Artikel 19 anzeigen. Marktplätze sind nach Artikel 22 zur aktiven Überwachung verpflichtet. Nicht-konforme Listings werden entfernt. Händler und Hersteller haften gleichermaßen.

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Besonderheiten des Online-Handels unter der GPSR

Quellen und Rechtsgrundlagen
Verordnung (EU) 2023/988 — EUR-Lex
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

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