Ausgenommen sind: Arzneimittel, Lebensmittel, Futtermittel, lebende Pflanzen und Tiere, tierische Nebenprodukte, Pflanzenschutzmittel, Luftfahrzeuge (Verordnung 2018/1139) und Produkte, die ausschließlich für gewerbliche Nutzung bestimmt sind und nicht über Verbraucherkanäle vertrieben werden.
Vollständige Ausnahmeliste nach Artikel 2
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